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Landratsamt urteilt erneut gegen Wahleinspruch
Das Bautzener Landratsamt hat den Einspruch gegen die Wahl des Oberbürgermeisters von Bischofswerda zurückgewiesen. Ein Wahlfehler wurde nicht festgestellt. Begründet war der Einspruch unter anderem damit, dass Andreas Wendler als Mitglied des Stadtwahlausschusses durch die Verteilung von Flugblättern im Wahlkampf die ihm obliegende Neutralitätspflicht verletzt habe.

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